Vernehmlassungsverfahren neue Gemeindeordnung

Die FDP Neftenbach zeigte in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 24. Februar 2017 auf, dass «die Vorberatung aller der Urnenabstimmung unterstehenden Geschäfte» ein nützliches, basisdemokratisches Instrument der Stimmberechtigten ist. An einer vorberatenden Gemeindeversammlung können die Stimmberechtigten Änderungen an einer vom Gemeinderat vorbereiteten Abstimmungsvorlage beschliessen. Die FDP Neftenbach foderte sodann die Beibehaltung der vorberatenden Gemeindeversammlung bei baupolitischen Themen und bei Änderungen der Gemeindeordnung.

Mit Erfolg: An der Urnenabstimmung von 24. September 2017 wurde sodann einer Gemeindeordnung zugestimmt, welche dieses Recht weiterhin ermöglicht. In Neftenbach wird es somit weiterhin vorberatende Gemeindeversammlungen geben, an denen sich die Stimmbürger aktiv einbringen können.